Re: Baugenehmigung für energiesparende Massnahmen Bayern


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Oktober, 2006 um 16:15:57

Antwort auf: Baugenehmigung für energiesparende Massnahmen Bayern von Kolb am 02 Oktober, 2006 um 15:25:47:

: Hallo,
: lt. oberster Baubehörde Bayern, Merkblatt 3, ist die Anbringung einer Wärmedämmung an Bestandsgebäuden genehmigungsfrei.
: Ein netter nachbar hat uns beim landrat Landsberg wg. angeblicher zu hoher Bauweise angezeigt. Bei der darauf stattfindenden Prüfung wurde u.a. Baustopp verhängt, da die Wärmedämmung nicht beantragt und nicht genehmigt wurde. M.E. ist der Baustopp deshalb unbegründet. Gibt es einen Experten, der mir das bestätigen kann?

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es eine generelle Genehmigungsfreiheit für jegliche Maßnahmen der Wärmedämmung im Bestand geben soll und ich konnte jetzt bei "schnellem" Lesen der Art. 62ff der BayBO auch keine Hinweise dafür finden. Unabhängig davon ist jedoch auch für genehmigungsfreie Vorhaben die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Art. 63 Abs. 6 BayBO) wozu z. B. die Einhaltung der Abstandsflächen gehört. Das heißt, dass unabhängig von einer erforderlichen Genehmigung, die Abstandflächen nicht ohne Weiteres unterschritten werden dürfen.

Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich normalerweise auf Austausch und Instandhaltung bestehender Bekleidungen, soweit keine Änderungen vorgenommen werden, die öffentlich-rechtliche Belange berühren oder verändern.

Zusätzlich sind Zweifel an der Genehmigungsfreiheit schon deswegen angebracht, da scheinbar das Dach zum Einbau der Dämmung mit "erhöht" wurde. Das ist mit direkten Auswirkungen auf die Dachkonstruktion und daraus erforderlichem statischen Nachweis verbunden, da es sich meines Erachtens um einen Eingriff in tragende Bauteile handelt.



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