Re: - Baugenehmigung -


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Oktober, 2006 um 16:58:48

Antwort auf: - Baugenehmigung - von Vera am 04 Oktober, 2006 um 16:17:57:

: Liebes Forum,

: uns wird ein Haus angeboten, was wegen Zahlungsschwierigkeiten der Bauherren noch nicht vollendet wurde. Kann die Baugenehmigung nach 5 Jahren nun abgelaufen sein ? Muss man diese neu beantragen oder gilt diese ewig und auch für uns als Rechtsnachfolger ? Danke für Hinweise

Eine Baugenehmigung erlischt mit Ablauf Ihrer Gültigkeit (in der Regel drei Jahre). Sollten Teile des Antrages vor Ablauf der Frist noch nicht fertig gestellt oder überhaupt erstellt sein (z. B. eine Garage oder Ausbau eines Dachgeschosses) sollte die Verlängerung der Genehmigung beantragt werden. Ohne Verlängerung wird üblicherweise eine Neueinreichung der Unterlagen verlangt. Sollten sich keine Änderungen der Rechtslage oder der Situation (Bebauungsplan, Gesetzesänderung) ergeben haben, wird meist auch umgehend genehmigt.



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