Re: - Baugenehmigung -


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Vera am 04 Oktober, 2006 um 19:16:39:

Antwort auf: Re: - Baugenehmigung - von Dirk Baumeister am 04 Oktober, 2006 um 16:58:48:

: : Liebes Forum,

: : uns wird ein Haus angeboten, was wegen Zahlungsschwierigkeiten der Bauherren noch nicht vollendet wurde. Kann die Baugenehmigung nach 5 Jahren nun abgelaufen sein ? Muss man diese neu beantragen oder gilt diese ewig und auch für uns als Rechtsnachfolger ? Danke für Hinweise

: Eine Baugenehmigung erlischt mit Ablauf Ihrer Gültigkeit (in der Regel drei Jahre). Sollten Teile des Antrages vor Ablauf der Frist noch nicht fertig gestellt oder überhaupt erstellt sein (z. B. eine Garage oder Ausbau eines Dachgeschosses) sollte die Verlängerung der Genehmigung beantragt werden. Ohne Verlängerung wird üblicherweise eine Neueinreichung der Unterlagen verlangt. Sollten sich keine Änderungen der Rechtslage oder der Situation (Bebauungsplan, Gesetzesänderung) ergeben haben, wird meist auch umgehend genehmigt.

Danke Herr Baumeister für die Hilfestellung. Benötige ich jetzt also einen Architekten um den ganzen Bauantrag neu zu stellen ?
Oder sind die fertiggestellten Teile des Baus automatisch mit der Genehmigung abgearbeitet oder hätte hierzu vor Fristablauf eine Bauabnahme mit dem Bauamt stattfinden müssen?
Wir haben in den Gesetzestexten gesucht, aber nichts dazu gefunden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]