Re: Treppengeländerhöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Oktober, 2006 um 22:18:54

Antwort auf: Treppengeländerhöhe von nils siegler am 05 Oktober, 2006 um 17:08:36:

: Hallo,
: wer kann mir was über eine Mindest oder Maximalhöhe von Treppengeländer in einem EFH sagen. Es geht um eine Holztreppe von EG in das OG und ich meine das Geländer ist zu hoch.
: Also meldet euch
: Gruss

: Nils


Maximalhöhen gibt es nicht, denn höher ist sicherer! Die Mindesthöhe richtet sich nach der Bauordnung des Bundeslandes, in NRW z. B. in §36 Abs. 6 der BauO NRW, mit 0,90 m für Absturzhöhen bis 12,0 m, darüber ist eine Geländerhöhe von 1,10 m erforderlich.




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