Re: Rücktritt von mündl. Zusage eines Grundstücksverkauf


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Abgeschickt von C. Günster am 03 Maerz, 2004 um 23:35:51:

Antwort auf: Rücktritt von mündl. Zusage eines Grundstücksverkauf von Kristina am 03 Maerz, 2004 um 21:47:41:

Nein Vorverträge sind nicht bindend und erst recht nicht dann, wenn keine Einigkeit über alle Vertragsklauseln besteht. Aber vielleicht wird er es versuchen, aber dann müssen Sie halt alles abstreiten was auf Bindungswillen hindeutet.




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