Re: arglistische täscuhung bei Hauskauf


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Abgeschickt von Sebastian am 08 Oktober, 2006 um 22:46:27:

Antwort auf: arglistische täscuhung bei Hauskauf von Patricia am 07 Oktober, 2006 um 16:14:20:

Schon in Anbetracht der Preise um die es bei dieser Frage geht - und auch mit Blick auf das Rechtsberatungsgesetz - kann man hier nur den Gang zum versierten Anwalt empfehlen.
Der klärt dann anhand des konkreten Kaufvertrages die Rechtslage und - evtl. unter Einbeziehung der informierten Nachbarn - deren Beweisbarkeit und damit Durchsetzbarkeit vor Gericht.

Gruß

Sebastian



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