Wie geht man generell bei Kaufpreisminderung wg. Mangel vor?


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Abgeschickt von helmut am 10 Oktober, 2006 um 11:20:21

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Angenommen, man stellt vor Abnahme einer Eigentumswohnung einen Mangel fest, der nicht so schwerwiegend ist, dass man nicht einziehen kann, der aber grundsätzlicher Natur ist und deshalb (ohne das ganze Haus abzureissen) nicht mehr zu beseitigen ist.

Man will die Wohnung also übernehmen, aber den Kaufpreis um ein paar Tausender mindern.

Nun steht noch die Rate Nr. 6 aus, die am Tag der Übergabe an den Bauträger zu zahlen ist "Zug um Zug gegen Besitzübergabe", und die letzte Rate Nr. 7 "nach Fertigstellung".

Wenn die Rate Nr. 7 etwas geringer ist, als das was man mindern will, kann man dann bereits die Rate Nr. 6 kürzen, zumal ja noch weitere Mängel auftreten könnten, die man noch nicht erkannt hat?

Muss der Bauträger die Wohnung übergeben, wenn man Rate Nr. 6 nicht vollständig gezahlt hat? Es gilt VOB.

Vielen Dank,
H.




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