Stützmauer und Hecke in Baden-Württemberg


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Abgeschickt von Anja Schacht am 10 Oktober, 2006 um 11:25:11

Hallo,
unser Nachbar hat sein Gelände 1,10m über das bestehende Gelände aufgeschüttet und mit einer Stützmauer versehen. Nun pflanzt er oben drauf eine Thuja-Hecke. Hecken in BW dürfen 1,80m Höhe nicht überschreiten. Jetzt meine Frage, gelten die 1,80 ab bestehendem Gelände oder aber ab dem aufgeschütten Gelände. Wer kann mir helfen.Ich habe mich bereits durch das Nachbarschaftsgesetz durchgelesen, aber nirgends finde ich etwas.
Vielen Dank



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