Re: Abstand Neubau zur Grenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2006 um 21:34:32

Antwort auf: Abstand Neubau zur Grenze von Keke am 09 Oktober, 2006 um 08:22:27:

: Neben uns wird ein Altbau abgerissen und wohl ein Neubau geplant. Der Jahrhundertwende-Altbau stand aus mir nicht erklärlichen Gründen nur 2m von der Grenze entfernt. Eine Baulast oder entsprechende Bebauungspläne existieren nicht. Für Neubauten gilt nun aber überall 3 m Abstand mein ich gelesen zu haben. Meine Frage: Kann der neue Nachbar den geringen Grenzabstand erhalten, wenn er Teile dieser Außenwand stehen läßt ? Oder verliert er diesen Vorteil dauerhaft durch Abriss des übrigen Teils ? Kann ich eine Überbaurente für die Vergangenheit verlangen ?

Es gibt in den Gemeinden und Bundesländern sicherlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Es muss meines Erachtens davon ausgegangen werden, dass das Erhalten einer einzelnen Wand mit dem Hintergrund des Umgehens von baurechtlichen Regelungen nicht dazu geeignet ist einen Bestandschutz zu begründen. Der Bestandsschutz geht z. B. kann bereits bei einer wesentlichen Nutzungsänderung, also ohne Veränderung des Gebäudes selbst, erlöschen.



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