Beweispflicht für gezahlte Erschliessungskosten


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Abgeschickt von Andrea am 10 Oktober, 2006 um 22:55:31

Hallo zusammen!

Wir wohnen in Baden-Württemberg.
Unsere Strasse soll nächstes Jahr grunderneuert werden, die Gemeinde möchte hierfür das Erschliessungsbeitragsgesetz anwenden, da lt. Protokoll der Gemeinderatssitzung "Erschliessungsbeiträge für diese Strasse versehentlich nie entrichtet wurden".
Wir haben unser Haus vor 3 Jahren gekauft (Baujahr 1936), und haben keine Belege darüber, ob unsere Vorbesitzer irgendwann diese Kosten bezahlt haben (der Vorbesitzer ist leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, uns Auskunft zu geben oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen).
Nun haben andere Hausbesitzer aus dieser Strasse teilweise noch Belege von 1965 gefunden, dass SIE damals gezahlt haben.
Somit müsste ja damals die Strasse auch erschlossen gewesen sein, sonst wäre keine Beitragspflicht entstanden.

Die Gemeinde behauptet, die Beweispflicht läge bei uns, da ihr keine Unterlagen vorliegen, ob sie gezahlt wurden oder nicht. Ansonsten müsse sie die Erschliessungsbeiträge jetzt "zwingend erheben"

Jetzt möchte ich gerne wissen,
1.)ob die Gemeinde das so überhaupt auch machen darf,
2.)die Beweislast tatächlich bei uns liegt
3.)wo ich evtl. außer bei der Gemeinde an Unterlagen, die Erschliessung betreffend, rankommen kann


Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen..?

Gruß, Andrea




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