Re: Misthaufen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von BL am 11 Oktober, 2006 um 21:59:20:

Antwort auf: Re: Misthaufen von Frank67 am 20 September, 2006 um 11:17:12:

Ist der Misthaufen, also die Pferdehaltung im Aussenbereich?
Definitiv beim Bauamt fragen, denn auch eine Mistplatte bedarf einer Baugenehmigung, was allerdings komplziert werden kann, vor allem wenn man kein Landwirt ist, und das Vorhaben im Aussenbereich liegt

: : Hallo,
: : wer kann mir sagen woher ich Informationen dazu bekomme, wie ein Misthaufen (Pferdemist) korrekt angelegt wird. Mich interessiert vor
: : allem, wie Geruchsbelästigungen der Nachbarn und Versickerungen ins Grundwasser vermieden werden können. Gibt es dazu Bauvorschriften, die ich berücksichtigen muss?
: : Danke für eine Antwort
: : MfG

:
: Fragt mal beim Bauamt, ob überhaupt der Bau eines Stalls und das Anlegen eines Misthaufens legal möglich ist. Es gibt säurefesten Beton, den man auch für Gülle etc. verwenden kann, allerdings kostet der ca. € 400 Euro pro Kubikmeter. Für Gerüche gilt § 906 BGB und evtl. die GIRL-Geruchsimmissionsrichtlinie vom 21.09.2004:

: http://www.stua-lp.nrw.de/3/girl.php





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]