Re: Baulast ins Grundbuch bringen


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Abgeschickt von Anja am 12 Oktober, 2006 um 08:40:30:

Antwort auf: Re: Baulast ins Grundbuch bringen von Sebastian am 11 Oktober, 2006 um 20:20:22:

: Die kurze Frage läßt nicht hinreichend erkenne, wohin die Reise gehen soll. Für die *Baulast* reicht die Aufnahme in das Baulastverzeichnis. Notfalls kann man also die Bauaufsichtbshörde bemühen, um die Einhaltung der übernommenen Verpflichtung sicherzustellen. Das ist oft viel einfacher und billiger als die Klage aus der Grunddienstbarkeit vor dem Zivilgericht. Also: Wo liegt das Problem wirklich???

: Gruß
: Sebastian
: : Besteht die Möglichkeit eine Baulast in das Grundbuch des beherrschten Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers eintragen zu lassen ? Schönen Dank für Tipps !!!

Meine Frgae geht dahin, dass unsere 7 Stellplatzrechte auf dem Grundstück links von uns, die wir damals teuer bezahlt haben, evtl. auf ein anderes Grundstück nach hinten verschoben werden sollen, damit das Grundstück neben uns bebaut werden kann.
Oder kann das Grundstück neben uns trotzdem bebaut werden, wenn unsere Stellplätze in die Tiefgarage verschoben werden ?
Während bei einer Grunddienstbarkeit ja genau das spezielle Grundstück belastet ist, kann wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast beeinträchtigt ist, diese ja umgeschrieben werden. Deswegen wollen wir eine Dienstbarkeit erreichen.




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