Vertragskündigung nach §8 Nr. 3 VOB/B


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jewona am 04 Maerz, 2004 um 08:41:17

Im vorliegenden Fall lag ein Bauvertrag nach VOB zugrunde. Der entsprechende Unternehmer (AN) hatte gemäß Bauvertrag Vorgaben zur Fertigstellung seiner Leistung. Da der Auftragnehmer seine Leistungen nicht- oder nur teilweise aufgenommen hat und der Auftraggeber keinen Baufortschritt ersehen konnte, sogar befürchten musste, dass wegen des AN das Gesamtbauwerk nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann, wurden durch den AG mehrere schriftliche, angemessene Frist- und Nachfristsetzungen zur Fertigstellung gesetzt und die Vertragskündigung bei Nichteinhaltung angekündigt. Diese 3 Fristsetzungen hatte der AN fruchtlos verstreichen lasssen. Letztlich gab es eine protokollierte und von beiden Parteien unterzeichnete Besprechung, in der sich der AN nochmals zu einem festgelegten Fertigstellungsterminen verpflichtete, begann jedoch trotz dessen nicht mit der Leistungsausführung. 4 Arbeitstage vor dem letztlich vereinbarten Fertigstellungstermin teil der AN mit, er könne aufgrund von fehlenden Planangaben die Leistung nicht fristgerecht ausführen. Zu diesem Zeitpunkt war dem AN schon seit über 4 Monaten seine Leistung bekannt, er hat nie, auch nicht nach den erfolgten Fristsetzungen weitere Pläne oder Details angefordert. Aufgrund der erneuten Nichteinhaltung des Fertgstellungstermines und da dem AG bewusst war, der AN konnte die Leistungen vom Umfang her gesehen nicht innerhalb 4 Tagen fristgerecht fertigstellen, kündigte der AN den Bauvertrag fristlos. Und zwar 4 Arbeitstage vor Ablauf der letzten Fertigstellungsfrist.
Die AN - Seite vertritt nunmehr die Auffassung, es handle sich hier um eine ungerechtfertigte Kündigung. Wie würden Sie die Sachlage beurteilen???


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
ww.baurecht.de ]