Gültigkeit Landschaftsschutzgesetz für Einzelparzelle


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Abgeschickt von Uwe am 16 Oktober, 2006 um 14:32:00

Hallo,
es kommt immer wieder vor, dass Bauämter sich bei Lückenbebauungen auf den Schutzstatus 15a des schleswig-holsteinischen Landschaftsschutzgesetzes beziehen. Beispielsweise werden Veränderungen am Grundstück versagt bzw Wiederherstellungen gefordert.
Wie verhält es sich mit der Aufrechterhaltung des Schutzstatus, wenn die Nachbarflächen rechts und links schon vor längerer Zeit bebaut wurden und die Grundstücke aufgeschüttet wurden, um auch im eigentlichen Schutzbereich "englischen Rasen" anzulegen und auch das eigentliche Baugrundstück schon vor längerer Zeit (10-20 Jahre)teilweise verfüllt und abgeholzt wurde ?
Welche Argumentationen könnten in dieser Sache gegenüber den maßgeblischen Ämtern hilfreich sein ?



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