Hanggrundstück


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Abgeschickt von Uwe am 16 Oktober, 2006 um 14:48:06

Hallo,
mal wieder was aus Schleswig-Holstein:
Baugenehmigungsverfahren in nicht nicht gschlossenen Dorfgebieten sind immer spannend. Bei der Wahl der Gestaltung von Gebäuden kann man sich am §35 LBO SH orientieren. Dass die üblichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte zum Bauantrag gehören ist völlig klar. Ebenfalls selbstverständlich ist es, eine Massenberechnung für evtl Auffüllungen und Abgrabungen des Geländes beizufügen und die Höhen des Geländes selbst dazustellen.
Aber wie sieht es mit den Nachbargrundstücken aus. Müssen diese - was die Höhen betrifft - auf dem Lageplan mit erfasst werden ? Und wenn ja, wie ist diese Darstellung vorzunehmen? Duch Schnittdarstellungen, durch markierte Höhenpunkte oder durch Liniendarstellungen ähnlich wie auf einer topografischen Karte?
Uwe



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