Re: nachbarschaftsrecht/grenzwand/leiterrecht


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Abgeschickt von FZ am 18 Oktober, 2006 um 18:13:00

Antwort auf: nachbarschaftsrecht/grenzwand/leiterrecht von Karl Zeller am 17 Oktober, 2006 um 13:14:31:

: An unserem versetzt angebautem Reihenhaus muß die Giebelwand verputzt werden.Unser Nachbar hat auf seinem Balkon einen kleinen geräteschuppen direkt an diese Wand angebaut. Dieser müßte entfernt werden um die gesamte Fläche bearbeiten zu können, er weigert sich jedoch dies zu tun.
: Meine fragen: kann er sich weigern? in welchen Rechtsbereich gehört diese frage?(Leiterrecht/bgb/baugb?)

Die Frage wäre, wann und aufgrund welcher Vereinbarungen der Schuppen erstellt wurde. Im Zweifelsfall muss das Ding weg. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine 'gemeinschaftliche' Wand zu handeln scheint.

Grüße viele und so ...



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