Re: Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle


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Abgeschickt von Jewona am 04 Maerz, 2004 um 09:34:44

Antwort auf: Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle von Christian am 03 Maerz, 2004 um 00:02:43:

Ja ich habe bis zum Ende gelesen!!!
Ist nicht ganz einfach alle fragen zu beantworten, ich versuch es trotzdem. Grundlegend braucht der Nachbar ein Wegerecht, also eine Lasteintragung im euerem Grundbuch. Hat er das nicht, ist er berechtigt im Rahmen eines Notwegerechtes, diese tritt aber nur in Kraft wenn das Grundstück des Nachbarn nicht von öffentlicher Fläche ( z. B. Straße ) erreicht werden kann und keine Möglichkeit besteht sich eine eigene Zufahrt zu erstellen. Weiterhin kommt eine Nutzung durch "Gewohnheitsrecht" in Frage, d. h. fährt oder läuft der Nachbar über viele Jahre über euer Grundstück und wird die stillschweigend geduldet, so entsteht ein Gewohnheitsrecht. Das der Nachbar auf euerem Grundstück parkt, geht aber schon mal garnicht! Ich würde den Nachbarn nochmals auffordern, mit Einschreiben und Rücksein, das Parken ab sofort zu unterlassen und sich im Weiteren eine eigene Zufahrt zu seinem Grundstück zu schaffen. Hilft das nicht, bleibt nmur der Weg zum Anwalt und die Klage.
Was ich garnicht nachvollziehen kann, ist dass der Nachbar auf seinem Grundstück eine Mühle errichtet. Das ist ein gewerblicher Betrieb und der Umbau oder Neubau ist genehmigungspflichtig. Das Bedeutet, das Bauamt muss prüfen, ob die Vorraussetzungen für die Genehmigung zur Errichtung oedr Umbau dieser Mühle gegeben sind. Diese Prüfung beinhaltet auch, das Vorhandensein einer eigenen Zufahrt oder eines Zufahrtrechtes. Ist die nicht vorhanden, dürfte der Bau nicht genehmigt werden.Gleiches gilt auch für eine Teilungsgenehmigung eines Grundstückes. Also auf der Gemeinde nach der Baugenehmigung fragen und die sorgfältig lesen. Da das Nachbargrundstück einem verändertem Zweck zugeführt wurde, d. h. gewerblich genutzt wird und sich hierdurch die belastung für euch, durch ggf. LKW Verkehr extrem und unzumutbar verändert, muss Nutzung eures Grundstückteiles für diesen Verkehr auf keinen Fall geduldet werden. Verfahrensweise wie oben beschrieben.
Ich vermute , dass bei der baurechtlichen Genehmigung und bei der Gewerbegenehmigung schwere Versäumnisse vorliegen und kann nur dringend zur Einschaltung eines Rechtsbeistandes raten. Euer Eigentum ist gemäß Gesetzgebung rechtlich geschützt, ich ürde mir diese praktizierte Verfahrensweise der Nachbarn auch nicht gefallen lassen.

MfG Jewona


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