Austritt vor Terrassentür erlaubt bei Reihenhausbebauung?(Brandenburg)


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Abgeschickt von Erika Benoite.benoit@t-online.de am 19 Oktober, 2006 um 13:35:19

Wir schlafen mit dem (sehr ungeliebten) Nachbarn Wand an Wand und möchten vor die Terrassentür unseres Schlafzimmers einen Austritt bauen, der mit einer Treppe hinunter in den Garten führen soll. (ca. 140 cm Höhe sind zu überwinden)
Die Schlafzimmertür liegt ca. 1,50 m von der Wand des Nachbarn entfernt. Muss ich den Nachbarn um Genehmigung bitten? Wieviel Abstand zur Nachbarsmauer muss ich mindestens einhalten? Und ist so ein "Bauwerk" wie dieser Austritt mit Treppe (1,80x 4 Meter)baugenehmigungspflichtig? (Wir wohnen in Brandenburg)Danke für jeden Hinweis!




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