Re: Fenster zu groß ! volle Schlußrechnung ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jewona am 04 Maerz, 2004 um 10:10:08

Antwort auf: Fenster zu groß ! volle Schlußrechnung ? von Sascha am 24 Februar, 2004 um 19:41:08:

: Muß ich bei zu groß gelieferten Fenstern die Mehrkosten: für die Stemmarbeiten etc übernehmen ?
Wenn die Fenster aufgrund eines Verschuldens des Hanwerkers zu groß geliefert wurden, brauche Sie die Fenster überhaupt nicht einbauen lassen, sondern können können Maßgerechte Fenster fordern.


: Ist das Wegstemmen der Fensterleibungen zulässig ?

kommt darauf an, wieviel von der Fensterlaibung weggestemmt werden muss und aus welchem Material die Laibung gefertigt ist. bei manchen Ziegeln ist das stemmen nach DIN nicht erlaubt, weil der Ziegel im Gesamtgefüge dadurch beschädigt wird. Außerdem muss ein Überbindemaß der einzelnen Ziegelschichten aich noch nach den Stemmarbeiten gewährleistet sein. Da in der Regel über den Fensteröffnungen ein Sturz verlegt ist, für den bestimmte Auflagerlängen vorgeschrieben sind, muss nach Abtrennung von Laibungsteilen, diese Auflagerlänge noch vorhanden sein. Ansonsten ist der Sturz u. U. nicht mehr tragfähig und es kann zu Rissbildungen , Senkungen und auch zum Brechen des Sturzes kommen. Also ohne genaue Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes und der Gegebenheiten vor Ort, lässt sich die Frage nur schwer konkret beantworten.

Abzug von der Rechnung?
Sind die Fenster schon eingebaut und Sie haben dies wider bessseren Wissens der mangelhaften Fenster zugelassen, würde ich mich mit dem Unternehmer versuchen zu einigen. 1. Würde ich eine gewährleistung von mindestens 5 jahren für die ausführung der entfernten Fensterlaibung verlangen. 2. hat der Unternehmer eine Unternehmerbescheinigung auszustellen, dass die Arbeiten an den Laibungen entsprechend der einschlägigen DIN Vorschriften und unter Beachtung des Standes der Technik sowie unter statischen Gesichtspunkten erfolgt ist. Bescheinigt er das und hat dies nicht eingehalten, haben Sie eine Gewährleistung von 30 Jahren. 3. halte ich persönlich eine Minderung von 30% ( jenachdem um vieviel die Fenster größer waren) für angemessen. Denn hätten Sie die Fenster nicht einbauenlassen und zurückgewiesen, wären dem Unternehmer viel höhere Kosten entstanden.

Wie gesagt, versuchen Sie eine gütliche Einigung und halten Sie diese schriftlich fest! Beide unterzeichnen!!!

Das alles funktioniert aber nur!!!! wenn der Fehler für die zu großen Fenster beim Unternehmer liegt!

MfG Jewona



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
ml">Forum www.baurecht.de ]