Re: DG als Vollgeschoss bei integr. Garage im EG


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2006 um 21:27:29

Antwort auf: DG als Vollgeschoss bei integr. Garage im EG von Marc am 20 Oktober, 2006 um 10:37:47:

: Hallo. Es geht um die Definition in der BauNVO/LBO Baden Wuerttemberg um Vollgeschosse im DG! Da steht dass allse als Vollgeschoss zählt was zwischen Fertigfußboden und Dachaußenhaut größer 2,3m ist! Und diese Fläche darf nicht größer sein wie die darunter liegende Geschoßfläche! Also in meinem Fall, das EG!
: Jetzt ist in meinem EG aber auch eine Garage in das Haus integriert! Sie ist ein Teil des Erdgeschosses! Würde die Garage des EG's zur Geschoßfläche dazugehören, wäre des DG kein Vollgeschoss! Würde aber die Garagenfläche im EG nicht mit berücksichtigt, wäre die EG-Fläche kleiner wie die darüberliegende DG-Fläche. Somit wäre das DG ein Vollgeschoss!
: Meine Frage: Zählt eine vollintegrierte Garage im EG zur Geschossfläche?

Ob die Garage zur Geschossfläche des Gebäudes gehört oder nicht ist davon abhängig, ob sie als privilegiertes Grenzgebäude oder tatsächlich als integrierter Bestandteil des Gebäudes mit allen zugehörigen Anforderungen an Grenzabstände usw. zu verstehen ist. Als Grenzgarage (privilegiert) würde ich tunlichst vermeiden, sie in den Vollgeschossnachweis mit einzubeziehen, da dies an anderer Stelle z. B. den Nachweis von Abstandflächen nach sich ziehen könnte.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]