Re: Bauen im Aussenbereich / Ersatzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2006 um 21:41:13

Antwort auf: Bauen im Aussenbereich / Ersatzbebauung von mike bergen am 20 Oktober, 2006 um 20:59:02:

: hallo,
: wir haben ein grundstück auf dem ein haus seit ca. 1972 steht. das grundstück liegt im aussenbereich und es gibt keinen bebauungsplan. für das haus sind auch keine weiteren unterlagen und baugenehmigungen aufzutreiben. ich habe einigen schriftverkehr mit dem damaligen bauamt und einen stempel auf dem bauplan der kleinkläranlage.
: jetzt will ich das haus abreisen und einen neubau wagen (ersatzbebauung). welche bedingungen müssen erfüllt sein um einen positiven baunatrag zu bekommen und was wird mich die erstellung eines bebauungsplanes kosten.
: das haus steht in sachsen. gibt es weitere hinweise zu dem vorhaben.
: danke an alle für eine info

Bebauungsplan? ... oder Bauplan (also Bauzeichnungen)?
Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich erstmal schwieriger als in bebauten Gebieten oder mit rechtsgültigem Bebauungsplan. Die rechtlichen Grundlagen können ohne Kenntnis des Gesamtzusammenhangs nicht pauschal und fundiert beantwortet werden. Die Grundlagen für eine Bebauung im Außenbereich finden sich in §35 BauGB. Es ist dringend zu empfehlen, sich mit einem Architekten in Verbindung zu setzen, der Erfahrung mit Außenbereichsanträgen hat.



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