Erdaushub aus Nachbargrunstück und zeitw. Lagerung vor meinem Fenster.


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Abgeschickt von Friedrich II am 20 Oktober, 2006 um 22:42:28

Der Grundstücksnachbar hat für eine Tiefgarage eine Baugrube ausgehoben und lagert den Aushub ( Sand )mit geringem Abstand von meinem Grundstück.
Er lagert es auf seinem Grundstück, aber bis zu einer Höhe von ca. 8,00 m.
Der Aushub lagert nur zeitweilig und wird zu einem späteren Zeitpunkt zum Verfüllen des Arbeitsraumes an den Kelleraußenwänden eingebracht.
Der Aushub nimmt mir die Sicht zur Straße, stellt aber auch eine Gefahr für unbeaufsichtigt spielende KInder dar,die möglicherweise durch abrutschende Massen verschüttet werden könnten.
Der Aushub ist nicht abgesperrt und nicht eingezäunt.
Handelt es sich bei dieser Masse Aushub, (ca.25,00 x 40,00 m. und ca. 8,00 m. hoch) um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk?
Habe ich Einspruchsmöglichkeiten, was kann ich ansonsten dagegen tun, daß die Gefahr umgehend beseitigt wird?



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