Re: Kosten bei Rücktritt eines mündl.Vereinbarung eines Grundstückverkaufes


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von jewona am 04 Maerz, 2004 um 10:21:21

Antwort auf: Kosten bei Rücktritt eines mündl.Vereinbarung eines Grundstückverkaufes von Kristina am 03 Maerz, 2004 um 21:56:05:

Für einen Kaufvertrag über ein Grundstück ist ein notarieller Kaufvertrag zwingend vorgeschrieben, lassen Sie sich vorab eine Ausfertigung des Entwurfes aushändigen und besprechen offene Fragen mit dem Notar, das kostet nichts mehr! Der Notar ist unparteiisch und berät die Parteien auch so. Er beurkundet nur den Willen der Parteien und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung. Sie werden also zu nichts gezwungen.
Ein Grundstückskaufvertrag ohne Notar ist rechtlich nicht zulässtg und damit nichtig.
MfG Jewona


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
.baurecht.de ]