Re: Bauen im Aussenbereich / Ersatzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Oktober, 2006 um 21:07:27

Antwort auf: Re: Bauen im Aussenbereich / Ersatzbebauung von mike bergen am 21 Oktober, 2006 um 18:56:27:

: die im §35 aufgeführten punkte sinjd mir bekannt, etwas schwierig könnte der nachweis rechtmässigen erstellung sein, da alter ddr bestand.
: wird aber nicht für diesen fall ein b plan erstellt, mit ausschliesslichem bezug zu diesem vorhaben ? wie schwierig ist denn die beantragung oder reicht allein das abgeben der bauplanungen ?
: danke


Einen B-Plan für ein einzelnes Vorhaben wird es mit größter Wahrscheinlichkeit nicht auf Kosten der Gemeinde geben. Die Verfahrensschritte sind im BauGB aufgeführt und dort nachzulesen. Die Kosten wären sicher erheblich (gerne fünfstellig).

Für Informationen zur Genehmigungsfähigkeit Ihres speziellen Vorhabens wäre die Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt oder eine Bauvoranfrage zu empfehlen. Mit dem Bescheid der Bauvoranfrage erhalten Sie eine verbindliche und rechtlich prüfbare Aussage zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens zu noch verhältnismäßig geringen Kosten.



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