ich versteh die Leute nicht....


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Abgeschickt von Bolanger am 23 Oktober, 2006 um 09:10:37:

Antwort auf: Nutzung des Nachbargrundstückes in NRW von steven am 14 Oktober, 2006 um 13:16:13:

der eine Nachbar hat dort offensichtlich einen Sichtschutz hingestellt, damit ihm der andere Nachbar nicht aufs Grundstück gucken kann. Was gibts da besseres, als den wackeligen und bald vermoderten Holz-Sichtschutz gegen eine massive Garage zu ersetzen? Dann gibt es sogar noch Schallschutz mit dazu. Das kann doch nur im Interesse den ersten Nachbarn sein.


: In NRW in einem Einfamilienhauswohngebiet hat der Hausbesitzer eines Einfamilienhauses an der Grundstücksgrenze auf seinem Grundstück einen Sichtschutz aus 1,80m x 1,80m Holzelementen gebaut. Der Nachbar verlangt nun, dass ein Teil dieses Sichtschutzzaunes wieder entfernt wird, weil er ansonsten seine Garage nicht bauen könnte. Außerdem müßte Ihm für die Bauzeit ein Nutzungsrecht für das Nachbargrundstück gewährt werden. Begründung: Er bräuchte den Platz, um die Schalung für die Bodenplatte zu befestigen.
: Darf er das? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
: MfG steven





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