Re: Pergola


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Abgeschickt von Jens am 23 Oktober, 2006 um 16:18:03:

Antwort auf: Pergola von Dirk Schumacher am 21 Oktober, 2006 um 17:43:32:

Verboten also Rückbau fällig, wenn Grenzverlauf tatsächlich so ist wie beschrieben

: Aufgabe:
: Die Querstreben einer Pergola ragen in das Nachbargrundstück. Die Pergola ist höher als
: 2,00 m. Dem Erbauer liegt keine Genehmigung
: der Eigentümer des Nachbargrundstücks vor.

: Frage:
: Erlaubt oder verboten?




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