Re: Pflanzen vom Nachbarn abschneiden.


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Abgeschickt von Christina R. am 25 Oktober, 2006 um 15:19:27

Antwort auf: Re: Pflanzen vom Nachbarn abschneiden. von Jens am 23 Oktober, 2006 um 16:10:29:

Tja, er hat das Grünzeug einfach über die Grenze geworfen. Also kein Hausfriedensbruch.
Mich würde aber auch interessieren wieso er das darf ohne vorher anzumahnen.

: Abschneiden darf er, aber Ihr Grundstück einfach betreten und das Grünzeug vor Ihre Ausgangstür legen darf er nicht. Evtl. § 123 StGB = Hausfriedensbruch wenn Grundstück eingezäunt, aber das fördert nicht die gute Nachbarschaft





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