Re: straßenausbau einer sackgasse, bisher kiesweg


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Abgeschickt von Erich Bauer am 26 Oktober, 2006 um 09:13:12

Antwort auf: straßenausbau einer sackgasse, bisher kiesweg von nic am 25 Oktober, 2006 um 15:35:31:

Gegen den Ausbau der Straße kann sich der Anlieger in der Regel nur "politisch" wehren. Rechtlich gesehen darf die Stadt auch gegen den Willen der Anlieger bauen.

Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt, vermutlich 90% Anliegeranteil. In der Satzung findet man auch die Verteilungsregelung.

Zum Stichstraßenproblem (selbständig oder unselbständig) muss man den konkreten Fall kennen. Am besten fragt man bei der Stadtverwaltung nach.



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