Stellplatz vor Kellertür


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Abgeschickt von M. Kahlert am 27 Oktober, 2006 um 00:41:24

Wir sind seit kurzer Zeit Besitzer einer Eigentumswohnung. Es ist ein Neubau und wir haben die letzte Wohnung gekauft. Als Zugpferd hat uns der Bauträger einen großen Keller zugesagt. Dieser liegt allerdings in der Tiefgarage und war ehemals als Hausmeisterraum geplant. Uns war beim Kauf nicht klar, das bei der Nutzung des Stellplatzes vor unserer Tür, diese so zugestellt ist, das man mit einem größeren Gegestand wie z.B. einen Wasserkasten nur schwer an dem Auto vorbei kommt. Der Besitzer des Stellplatzes hat diesen noch nicht gezahlt, da er in den Abmessungen dem Bauplan nicht entspricht. In welcher Form habe ich ein Recht auf freien Zugang zu meinem Keller? Der Bauträger machte einen Vorschlag die Außenwand (30 cm) gegen Stützbleche auszutauschen. Dadurch würde der Parkplatz verlängert, aber nicht verbreitert. Unsere Tür ist seitlich des Stellplatzes.
Wie soll ich vorgehen ?



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