"Rücknahme" Baugenemigung


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Abgeschickt von Michael Peter am 28 Oktober, 2006 um 00:17:35

Sehr geehrter Leser(IN),

im Frühjahr 2006 haben wir beim zuständigen Bauamt den Bauantrag zum Umbau eines Siedlerhauses in ein Stadthaus (Stadtvilla, Traufhöhe 6,50m) eingereicht. Möglich schien dies nach zahlreichen Bau-Voranfragen während eines Jahres, als das Bauamt immer wieder versichert hat, der alte B-Plan sei aufgehoben, und damit die alte Traufhöhe von 3,50m nicht mehr bindend.

In diesem vereinfachten und genehmigungsfreien Verfahren (grüner Punkt) hatten wir im Frühjahr postum die Baugenehmigung erhalten.

Jetzt im Herbst sollte grade die Vergabe zum Umbau erfolgen, als der zuständige Beamte des Bauamtes sich zufällig meldete, "die alte Traufhöhe sei doch noch bindend und damit nicht aufgehoben, wir dürfen nicht wie geplant bauen. "Ich würde damit gegen den geltenden B-Plan verstossen".

Eine schriftliche Baugenehmigung habe ich aber. Kann die denn einfach zurückgenommen werden?

Nach den langen Vorbereitungen haut mich das schier um.
Ich habe dies nun auch schriftlich erhalten.
a) sollte ich Widerspruch einlegen?
b) aber bringt mich das überhaupt weiter? Wir sind nun aufgefordert, "wir sollen mal eben schnell umplanen".
c) gibt es eine Art Kunstgriff, durch den sich die Traufhöhe von Zeltdachhöhe 6,50m auf 3,50m legen ließe, z.B. durch eine Art Walmdach zur Strassenseite hin?
d) oder könnte man z.B. einen Vorbau anfügen, um die Traufhöhe absenken zu können?

Ich bin fix und fertig und weiß keinen Rat mehr... Ich bin gespannt auf Ihre Experten-Meinung.

Michael Peter




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