Re:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sebastian am 28 Oktober, 2006 um 21:02:14:

Antwort auf: von Michael Peter am 28 Oktober, 2006 um 00:17:35:

Guten Tag, Herr Peter,

in Ihrer Terminologie scheint einiges durcheinander zu gehen. Alles in allem schreit der Fall nach einer qualifizierten individuellen Beratung durch einen RA oder Architekten, weil Ihre Beschreibung den Eindruck erweckt, daß Sie zwar die bautechnischen Fachbegriffe (Baugenehmigung, Bauvoranfrage) benutzen, aber nicht mit dem Inhalt, den sie nach allgemeiner Übereinkunft haben - das gibt dann Mißverständnisse und somit unbrauchbare Antworten.

Ansonsten:
- Welches Bundesland?
(Der grüne Punkt für genehmigungsfreie Bauvorhaben wird z.B. in NRW überhaupt nicht für eine Baugenehmigung vergeben, sondern allein dafür, dass man sozusagen "irgendwelche" Bauvorlagen eingereicht hat, die die Bauaufsichtsbehörde gar nicht geprüft hat. Die Verantwortung für die Übereinstimmung mit dem geltenden Baurecht trägt in solchen Fällen allein der Bauherr und/oder sein beauftragter Architekt.)

- Die Rücknahme einer (wirklich erteilten) Baugenehmigung ist gem. § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter den dort näher beschriebenen Voraussetzungen möglich, wenn sie rechtswidrig ist.
Für eine nachweislich(!) falsche Auskunft haftet die Bauaufsichtsbehörde u.U. auch.

"Zahlreiche Bauvoranfragen" klingt auch merkwürdig: Wieviele und mit welchem Inhalt sind sie denn beschieden worden?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]