Re: Sanierung einer Scheune im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 November, 2006 um 00:20:13

Antwort auf: Sanierung einer Scheune im Außenbereich von Karsten am 31 Oktober, 2006 um 14:03:12:

: Hallo zusammen,

: wir haben auf einem ehemaligen Bauernhof im Außenbereich einen Ersatzbau hergestellt (komplett legal mit Baugenehmigung etc.).
: Von dem alten Gehöft steht jetzt nur noch eine sehr altersschwache Scheune mit einem Abdach wo noch landwirtschaftliche Geräte unterstehen.
: Nun zur eigentlichen Frage:
: Die Scheune ist wie schon gesagt (übrigens ist sie legal gebaut und steht schon seid ca 1860, kein Denkmal ,der Landeskonservator war wegen dem Gehöft schon mal da) sehr altersschwach und muss grundlegend saniert werden (Schiefe Wände, Stürze die erneuert werden müssen etc.).

: Wir wollen die Scheune als ganzes so erhalten, keine Veränderungen des äußerlichen Bildes, aber die innere Aufteilung wird sich zwecks besserer Nutzung ändern müssen.

: Die Frage die sich stellt ist ob eine Genehmigung für solch ein Vorhaben notwendig ist und wenn ob überhaupt eine erteilt werden kann, da die Sanierung mehr oder weniger die Grundstruktur der Scheune erneuert.

: Vielen dank für Eure Meinunegn dazu.

: Mit freundlichem Grüßen
: Karsten


Hallo Karsten,

Sie haben das grundsätzliche Problem bereits selbst exakt abgeleitet und folgerichtig formuliert. Der §35 BauGB beschreibt als genehmigungsfähig "erhaltenswerte Bausubstanz" und im schlechtesten Fall wäre nachzuweisen, dass es sich um erhaltenswerte Substanz handelt.



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