Re: Erdaufschüttung an Nachbars Grenzmauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 November, 2006 um 00:23:20

Antwort auf: Erdaufschüttung an Nachbars Grenzmauer von Heidi am 31 Oktober, 2006 um 07:39:08:

: Hallo,
: wir haben uns ein Bauplatz gekauft, dass verschiedene Höhenunterschiede auf dem Gelände hat. Unsere Nachbarn haben ca. vor 5 Jahren gebaut. Deren Grundstück war ebenfalls uneben, daher wurde an der Grenze zu unserem Grundstück eine Stützmauer mit Pflanzringen in einer Höhe von ca. 1,80m gebaut. Unser Haus ist nur geringfügig niedriger als des unserer Nachbarn. Damit wir einen einigermaßen ebenen Garten bekommen müssten wir das Grundstück ebenfalls mit Erde auffüllen. Nun meine Frage, kann ich mit der Erdaufschüttung bis an die Grundstücksgrenze (bis zur Stützmauer)?? Die Aufschüttung wäre genauso hoch wie die Stützmauer der Nachbarn, also wären unsere Grundstücke dann auf der gleichen Höhe. Wenn wir bis zur Grenze aufschütten, wären die Pflanzringe nicht mehr zu sehen. Müssen wir da einen Abstand einhalten, oder evtl. eine eigene Mauer davor bauen?? Habe leider nichts passendes im Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg gefunden. Vielleicht kann mir jemand helfen??

: Gruß Heidi

In der LBauO werden Sie fündig! Es handelt sich um eine selbständige Aufschüttung, die ebenfalls der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Für den konkreten Fall würde ich empfehlen, beim zuständigen Landratsamt vorzusprechen und auch mal den Nachbarn zu befragen, was er von dem Vorhaben hält.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]