Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 November, 2006 um 00:36:14

Antwort auf: Grenzbebauung von Joachim Hantke am 24 Oktober, 2006 um 21:17:59:

: Wir haben seit Jahren eine Fertiggarage auf unserem Grundstück stehen. An der Stirnseite hat sie ein Fenster. Aus familiären Gründen wird das Grundstück jetzt geteilt, wobei die hintere Giebelwand der Garage auf der zukünftigen Grenze steht. Nun hat uns das Vermessungsbüro mitgeteilt, dass das Fenster verschlossen werden müsse(zumauern o.ä.), da nach Brandenburger Recht in Grenzmauern keine Fenster sein dürfen!!! Mit meinen Recherchen in den Brandenburger Gesetzen bin ich am Ende, habe aber keinen entsprechenden Passus gefunden.
: Ein Nachbar hat mir aber erzählt, dass diese Äußerung falsch sei - das Fenster habe lediglich undursichtig, aber durchaus durchscheinend zu sein. Wer kann mir helfen?

Ich vermute, dass der Vermesser richtiger liegt als der Nachbar. Grenzwände dürfen erstmal keine Fenster haben. Wenn es verglaste Bereiche gibt müssten diese die Brandschutzanforderungen erfüllen (G90 = sehr teuer) und dürften nicht zu öffnen sein. Das Teilen eines Grundstücks an unzulässiger Stelle wie z. B. an einer Grenzwand, die keine ist, wird normalerweise nicht genehmigt.



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