Re: Mindestabstand für Neubau von Grenze 3 Meter ?


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Abgeschickt von K.D. am 01 November, 2006 um 07:35:48

Antwort auf: Mindestabstand für Neubau von Grenze 3 Meter ? von Bernd H. am 19 Oktober, 2006 um 15:52:43:

Vielen Dank für die zusätzlichen Infos per Mail.

Das Dachgeschoss verspringt also nach außen. Darunter befindet sich dann also so eine Art "überdachte Terrasse". Das vorspringende Dachgeschoss ist dann m.E. kein Dachüberstand mehr, müßte also mindestens 3 m zur Grenze einhalten.
Zum Brandschutz kann ich momentan nichts genaues sagen, da der genaue Wandaufbau nicht bekannt ist. Die Außenwand sollte mindestens feuerhemmend sein. Aber hierzu gibt es in der LBO RLP zahlreiche Ausnahmetatbestände.

Ich würde folgendes versuchen:
Machen Sie ein paar aussagefähige Fotos und gehen Sie zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde und tragen dort das Problem vor. Das Amt kann von sich aus ermitteln oder Sie können einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen.

Die Erstberatung ist hier kostenlos.

Als Ergebnis könnte hier nach dem erforderlichen Verwaltungsprozedere der Rückbau des DAchgeschosses auf den erforderlichen Grenzabstand stehen.

Sicherlich könnte es Ärger mit den Nachbarn geben, denn irgendwann werden Sie bestimmt geoutet.

Über spekulative Wertverluste des Grundstückes durch die Nachbarbebauung ist es müßig zu orakeln. Bei einer eingetragenen Baulast (hier MÜSSEN Sie zustimmen) ist das was anderes.
Definitv gibt es auch auf den Grundstücksgrenzen zulässige Gebäude von nicht unerheblichen Ausmaßen (z.B. Garagen), die dem Gesetz nach hinzunehmen sind.





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