Re: Vollerschlossenes Grundstück


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Abgeschickt von Anna am 02 November, 2006 um 11:52:44:

Antwort auf: Vollerschlossenes Grundstück von Dehne am 31 Oktober, 2006 um 14:51:40:

: Hallo,

: wann ist ein Grundstück vollerschlossen?Es betrifft ein Pfeifenstiel Grundstück was wir vollerschlossen gekauft haben.Strom und Siel liegt fast vor dem Grundstück, aber wir müssen jetzt Wasser und Gas ganz von der Straße holen (ca.60 m).Weiß einer eine genaue Definition, wann ein Grundstück vollerschlossen ist?
: Viele Grüße
: Bettina


Vollerschlossen ist ein ähnlich schwammiger Begriff wie schlüsselfertig.
Meiner Auffassung nach müssen alle Anschlüsse bis zur Grenze verlegt sein. Um diesem Streitpunkt zu entgehen, sollten jeweils im Notarvertrag Abreden getroffen werden und Erkundigungen eingezogen werden.
Siehe aber:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erschlieungskosten-Grundstück__f5497.html

und



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