Re: Wald.- und Wiesengrundstück


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Abgeschickt von Jürgen am 02 November, 2006 um 12:04:22:

Antwort auf: Wald.- und Wiesengrundstück von Stefan am 27 Oktober, 2006 um 12:27:27:

: Hallo, ich habe ein mal Anliegen. Es geht um ein Wald.- und Wiesengrundstück, welches doch irgendwie genutzt werden möchte. Es befindet sich im Aussenbereich, hat ca. 2,5ha und ist nicht im Bebauungsplan o.Ä. erfasst. Aus reiner Neugier herraus hatte ich schon mal bei der zuständigen Gemeinde nachgefragt ob ein großer Teich ausgehoben werden darf - fehlanzeige. Auch bezgl. Pferdehaltung hatte ich nachgefragt - mega Aufwand einige Behörden würden eingeschaltet: Veterinäramt, untere Wasserschutzbehörde, Bauamt etc.(ich gebe nur Erfahrungen weiter). Ist es dennoch möglich das Grundstück irgendwie zu nutzen? So das man evtl. eine kleine Hütte aufstellen und vielleicht doch einen Teich bauen und vielleicht ein paar Tiere halten darf. Wie sieht es aus mit einer Änderung in ein Freizeitgrundstück? Hat jemand Erfahrung mit so etwas gemacht, die er gerne teilen möchte?
: Gruß Stefan

Die Nutzung von Aussenbereichsgrundstücken ist schwierig siehe § 35 BauGB. Was regelt denn der FNP für Ihr Grundstück ? Bei uns war auch nicht mehr drin als Wiese für Pferdezucht.





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