Nutzungsänderung einer Wohung in eine krankengymnastische Praxis


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Abgeschickt von Rainer Hauke am 02 November, 2006 um 13:04:20

Hallo!
Wenn man eine Wohung anmietet zum Zwecke der Errichtung einer Praxis für Physiotherapie, wer ist dann für die laut Nutzungsänderungsrecht anfallenden Kosten ( Baugenehmigung, eventuelle Umbaumassnahmen, Anmietung von Parkplätzen... ) zuständig ??? Der Mieter oder der Eigentümer?
Danke für viele anmerkungen dazu



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