Stellplatzpflicht


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Abgeschickt von Frank am 02 November, 2006 um 21:16:59

Sehr geehrtes Forum,
wir brauchen mal einen Rat von den Usern dieses Forms. Wir haben vor gut einem Jahr ein Reihenmittelhaus (Hessen) mit einem dazugehörigen Stellplatz von einem Bauträger erworben. Vor einigen Tagen fanden wir nun in unserem Briefkasten eine Kopie der Satzung der Gemeinde über die Stellplatzpflicht vor. In der Anlage 1 zur Stellplatz und Ablösesatzung wurde die Rubrik "Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude....1,5 Stpl. je Wohnung" markiert.
Ist dies als eine Vorankündigung der Gemeinde zu betrachten, uns demnächst eine Rechnung über einen Ablösebetrag zuzusenden?
Wir wurden von Seiten des Bauträgers nie darüber informiert, das 1 Stellplatz nicht ausreichend ist. Wir haben auch nur 1 KFZ und sind auch nur zu zweit..gibt es evtl. Ausnahmeregelungen oder kann man auch Parkplätze anmieten um nicht diesen Ablösebetrag zahlen zu müssen?
Danke an das Forum schon mal im voraus





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