Re: Stellplatzpflicht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 November, 2006 um 23:12:11

Antwort auf: Stellplatzpflicht von Frank am 02 November, 2006 um 21:16:59:

: Sehr geehrtes Forum,
: wir brauchen mal einen Rat von den Usern dieses Forms. Wir haben vor gut einem Jahr ein Reihenmittelhaus (Hessen) mit einem dazugehörigen Stellplatz von einem Bauträger erworben. Vor einigen Tagen fanden wir nun in unserem Briefkasten eine Kopie der Satzung der Gemeinde über die Stellplatzpflicht vor. In der Anlage 1 zur Stellplatz und Ablösesatzung wurde die Rubrik "Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude....1,5 Stpl. je Wohnung" markiert.
: Ist dies als eine Vorankündigung der Gemeinde zu betrachten, uns demnächst eine Rechnung über einen Ablösebetrag zuzusenden?
: Wir wurden von Seiten des Bauträgers nie darüber informiert, das 1 Stellplatz nicht ausreichend ist. Wir haben auch nur 1 KFZ und sind auch nur zu zweit..gibt es evtl. Ausnahmeregelungen oder kann man auch Parkplätze anmieten um nicht diesen Ablösebetrag zahlen zu müssen?
: Danke an das Forum schon mal im voraus


Von wem kommt denn die Kopie? Und war die Übersendung mit irgendeiner weiteren Information verbunden? Im übrigen ist ein Reihenmittelhaus ja kein Mehrfamilienhaus und unter sonstigen Gebäuden versteht man meist auch etwas anderes als Einfamilienhäuser. Vielleicht finden Sie ja auch noch einen Passus in der Satzung, der sich konkret auf Einfamilienhäuser bezieht. Ansonsten hätte die Stellplatzfrage bereits im Bauantragsverfahren abschließend geklärt sein sollen. Daher hilft sicher auch ein Blick in die genehmigten Unterlagen um Klarheit über die Anzahl der beantragten und nachgewiesenen Stellplätze zu bekommen.



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