Re: Sanierung einer Scheune im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 November, 2006 um 23:19:31

Antwort auf: Re: Sanierung einer Scheune im Außenbereich von Karsten am 02 November, 2006 um 11:37:38:

: Hallo zusammen,

: jetzt stellt sich mir nur noch eine Frage:
: Aus einem Protokoll einer Ratssitzung eines ähnlich gelagerten Falls habe ich folgenden Passus gefunden:

: "... notwendige Instandsetzungsarbeiten bedurften keiner Genehmigung ..."

: Ohne jetzt einen Gutachterkrieg vom Zaun zu brechen: Wer entscheidet denn ob Instandsetzen ausreicht oder es doch ein weitergehender Eingriff in die Bausubstanz ist?

: Mit freundlichem Gruß
: Karsten

Unter notwendigen Instandsetzungen sind üblicherweise Arbeiten zu verstehen, die dem Erhalt des Gebäudes oder der Anpassung an gestiegene Nutzungsgewohnheiten dienen. Typischerweise also zum Beispiel der Austausch der Fenster, ein neuer Anstrich oder neuer Verputz. Sobald die Grundstruktur in wesentlichen Teilen neu errichtet werden muss oder der Aufwand einem Neubau gleich kommt ist zumindest Vorsicht bei der Beurteilung geboten.

Für die Einschätzung eines konkreten Vorhabens hilft sicher die Rücksprache mit einem Architekten mit Außenbereichserfahrung und einem gesunden Rechtsverständnis, der die Schwierigkeiten und zu nehmenden Hürden benennen kann und dabei den erforderlichen Aufwand nur bei entsprechend geprüften Erfolgsaussichten betreibt.



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