Gefahr an Treppengeländer in Verwaltungsgebäuden


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Abgeschickt von tschakka am 04 November, 2006 um 08:55:43

Hallo,
kann es möglich sein, dass es in einem Verwaltungsgebäude in NRW Geländerstäbe zum einen durchweg waagerecht eingebaut werden dürfen und zum anderen einen Abstand von ca. 25 cm vorweisen dürfen.
Ich habe das gesehen und meine, dass es für Kleinkinder bei eine Höhe von ca. 12 m tragisch enden wird, wenn sie sich ggfl. unbeaufsichtigt o.ä. an diesem Geländer aufhalten.
In der Landesbauordnung NW geht man nicht genau darauf ein, heißt dass, man kann von den üblicherweisen Achsabständen von 12 cm abweichen.
Hat jemand weitergehende Informationen?
Vielen Dank
Tschakka



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