Re: Versteckter Baumangel Verjährungsfrist??


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Abgeschickt von checker am 06 Maerz, 2004 um 08:17:22:

Antwort auf: Versteckter Baumangel Verjährungsfrist?? von Schuster am 04 Maerz, 2004 um 12:07:57:

hallo,

wenn die gewährleistungsfrist 5 jahre beträgt, haben sie leider pech gehabt. so etwas wie einen versteckten baumangel gibt es rechtlich nicht. es ist egal, ob der mangel erkennbar war oder nicht. die frist bleibt die gleiche.

die einzige möglichkeit wäre über das sog. organisationsverschulden zu einer 30-jährigen haftung zu gelangen. ist aber sehr schwierig zu beweisen und daher nicht wirklich eine alternative für sie.

mfg
der checker


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