Re: Grundstücksbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 November, 2006 um 12:46:21

Antwort auf: Grundstücksbebauung von Meyer am 05 November, 2006 um 11:08:18:

: Hallo,

: ich besitze ein Grundstück auf dem ich nicht gebaut werden darf, weil sich der Gemeinderat hier gegen eine Ausweitung der Ortschaft in diesem Bereich ausgeprochen hat. Dieser Grundstücksbereich liegt aber ausserhalt der geschlossenen Ortschaft, d.h. Aussenbereich -> hat hier die Gemeinde überhaupt ein Mitspracherecht?
: Vielleicht hatte jemand schon einmal solch ein Problem oder sogar eine Lösung, wie soll ich weiter vorgehen?
: Bin um jeden Beitrag dankbar.

:
: Gruß
: Meyer

Das Grundstück gehört ja noch zur Gemeinde, oder? Wieso sollte die Gemeinde da kein "Mitspracherecht" mehr haben? Es handelt sich ja immer noch um Gemeindegebiet, nur eben Außenbereich nach BauGB.

Die Möglichkeiten einer Bebauung im Außenbereich sind im §35 BauGB beschrieben.

Sie könnten sich durch einen fachkundigen Architekten mit nachgewiesener Erfahrung im Außenbereich oder einen Anwalt mit entsprechender Erfahrung beraten lassen, um die Möglichkeiten und ihre Risiken aufzulisten und die entstehenden Kosten einem möglichen Erfolg gegenüberzustellen.

Manchmal hilft auch nur warten oder Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen.



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