Übergabetermin verzögert sich


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Abgeschickt von Andreas Süß am 07 November, 2006 um 21:19:44

Guten Tag,
wir haben eine DHH gekauft und leider finde ich im Kaufvertrag kein eindeutiges Fertigstellungsdatum. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatten wir auch keine weitere Eile, allerdings haben wir nun nach "mündlicher" Absprache mit dem Bauleiter unsere ETW zu einem Zeitpunkt veräußert zu dem unser Haus noch nicht bezugsfertig ist, da der Estrich nicht ausreichend getrocknet ist (CM 3,2% nach 6 Wochen). Unsere Nachbarn haben den Kaufvertrag bei demselben Notar abgeschlossen (Empfehlung des Bauträgers) und Fristen im Kaufvertrag enthalten. Waren wir zu blauäugig? Wäre es nicht die Pflicht des "neutralen" Notars gewesen uns auf diesen Umstand hinzuweisen? Gibt es grundsätzliche gesetzliche Regelungen oder Richtlinien in der Bauträgerverordnung, die die Bezugsfertigkeit bestimmen? Wir werden wohl mit rohem Estrich einziehen müssen und zu einem späteren Zeitpunkt alles wieder ausräumen dürfen wenn der Estrich für das Parkett trocken genug ist. Können entstehende Kosten dem Bauträger angelastet werden, wenn es nicht explizit im Kaufertrag beschrieben steht? Vielen Dank für eine Antwort.
Andreas Süß




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