Re: Dachgaube - Dachaufbau


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Abgeschickt von Arthur Hoffmann am 08 November, 2006 um 11:04:57

Antwort auf: Re: Dachgaube - Dachaufbau von Dirk Baumeister am 07 November, 2006 um 23:21:15:

: Die Definition des Dachaufbaus ergibt sich aus aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung und ist meines Wissens nicht maßlich definiert. Wenn es um die Nicht-Berücksichtigung bei der Ermittlung der Abstandflächen geht, ist entscheidend, dass der Dachaufbau ein untergeordnetes Bauteil des Daches ist und als solcher auch wirkt.

Danke für die Antwort.
In meinem Fall geht es um einen Trappenhausaufbau, der in Verlängerung der Aussenwand entstehen soll, um das neu ausgebaute DG zu erschliessen. Er gilt nicht mehr als Gaube und löst damit seitliche Abstandsflächen aus. Die Größe der Abstandsfläche ist unzulässig, weil sie über die Grundstücksgrenze ragt. (Doppelhaushälfte).
Das Schmalseitenprivileg ist mit der Grenzbebauung schon verwirkt.
Frage: Auf welches Maß muß ich den Dachaufbau runterkochen, damit er als Gaube gilt und keine seitl. Abstandsfläche mehr auslöst?
Einfach niedriger machen geht nicht, dann passt die Treppe nicht.



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