Re: Holzhütte Grenzbebauung Gestank


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Abgeschickt von Robert Ahrnt am 08 November, 2006 um 11:54:26

Antwort auf: Holzhütte Grenzbebauung Gestank von WP am 04 November, 2006 um 12:19:06:

Hallo Wolfgang,
zunächst wäre zu klären, ob der Nachbar diese Hütte überhaupt bauen durfte. In den meisten Fällen gilt die sogenannte "offene Bauweise", d.h. Bauwerke müssen einen 3-Meter-Abstand von der Grundstücksgrenze einhalten. Ausnahmen davon sind in den Länderbauordnungen enthalten, dann aber nur für Garagen und Abstellräume, nicht für Gebäude zum Aufenthalt (wie Werkstatt...). Allerdings gibt es auch Bebauungspläne, die eine Grenzbebauung zulassen. Und wenn der Nachbar seine Holzhütte an eine Gebäude angebaut hat, welches von Euerer Seite bis an die Grenze geht, muss der Abstabnd auch nicht eingehalten werden.

Das nächstes wäre zu klären wäre, ob die Hütte als Aufenthaltsraum genutzt werden darf - dann müsste sie als soche bei der bauaufsicht bekannt sein, denn für Wohngebäude oder Gewerbegebäude braucht man in allen Bundesländern eine Baugenehmigung oder eine Freistellung. Als direkter Nachbar hast Du ein Recht auf Aktenbeinsicht, falls es einen Vorgang bei der Bauaufsicht gibt. Im übrigen gibt es keine Fristen im öffentlichen Baurecht, an wann "Schwarzbauten" Bestandsschutz haben...es gibt höchstens (wenn überhaupt) einen Ermessensspielraum der Bauaufsichtsbehörde, einzugreifen, der natürlich bei neuen Fällen anders ausfallen kann als nach einer jahrzehntenlangen Duldung durch den Nachbarn.

Drittens: Das Immissionsschutzrecht erlaubt in der Regel keine unkontrollierte Feuerung von Festbrennstoffen und der Schornsteinfeger hat den Ofen vermutlich auch nicht abgenommen...die Anlage könnte also auch aus diesem Grund vermutlich schnell "außer Gefecht " genommen werden.

Zusammenfassung: Du hast also vermutlich alles Recht auf Deiner Seite! Ich empfehle trotzdem ein ruhiges und sachliches Gespräch mit dem Nachbarn, denn eines ist sicher: Wenn erst mal die Mühlen der behörden zwischen Nachbarn zu mahlen beginnen, ist der Nachbarfriede meistens dauerhaft gestört und überträgt sich auch auf andere Bereiche...das kann genauso unangenehm sein, wie Rauch....
Gruß von Robert


: Hallo zusammen,

: ich habe einigen Ärger mit meinem Nachbarn: Dieser hat nämlich ziemlich genau auf die Grundstücksgrenze eine Holzhütte gebaut in der Größe ca. 4 m x 2,5 m und ca. 2,5 m hoch. Hier ist der Nachbar dann richtig eingezogen. Seine Mutter wohnt weiter im Haupthaus. Er beheizt diese Hütte mit Holz, so daß es bei uns in allen Zimmern regelmäßig nach Qualm stinkt. Wer kann mir helfen ? Was kann ich dagegen tun ? Wie ist die rechtliche Grundlage ?
: Vielen Dank im voraus.

: Wolfgang





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