Re: Garagenabriss und Neubau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Robert Ahrnt am 08 November, 2006 um 12:05:06

Antwort auf: Garagenabriss und Neubau von Andrea am 05 November, 2006 um 16:34:24:

Hallo Andrea,
zunächst zum Abriss und Neubau. Bei einem Abriss verliert der Nachbar den Bestandsschutz, d.h. die neuen Garagen müssten dem aktuell bei Euch geltenden Baurecht entsprechen, d.h. wenn der Bebauungsplan offene Bauweise festsetzt (oder in Gebieten ohne Bebauungsplan die offene Bauweise typisch ist), dann darf nur das Maß aus der landesbauordnung auf der Grenze gebaut werden (das sind offenbar in Deinem Bundesland 9 Meter). Auskünfte über den Bebauungsplan erteilt die Bauaufsichtsbehörde oder Deine Gemeinde.

Zweitens: Bei uns in Hessen gibt es das Hessische Nachbarrechtsgesetz, welches solche Fälle einer gemeinsamen Nutzung einer Wand regelt, hier empfiehlt sich eine anwaltliche Rechtsberatung oder die Anrufung des örtlichen Schiedsgerichts Deiner Gemeinde.

Gruß von Robert


: Hallo,

: an der Grenze meines Gartens stehen in voller Breite (ca. 11 m) Garagen. D.h. ich haben als Abschluss des Gartens eine Mauer. Außerdem wurde vor mindestens 60 Jahren in meinem Garten an diese Mauer ein Stall gebaut. Eventuell wurde beides zusammenhochgezogen, denn unsere Stahlträger liegen in der Mauer der Garagen.
: Jetzt will der Eigentümer der Garagen diese abreißen. D.h. unserer Stall wurde zusammenbrechen. Was kann ich dagegen unternehmen? Ich habe schon mit den Eigentümern gesprochen, aber denen war dies egal und sie wollen trotzdem bauen.
: Nun habe ich festgestellt, dass Garagen nicht länger als 9m an das Grundstück grenzen dürfen. Wenn die alten abgerissen werden, kann ich mich gegen die alte Breite von ca. 11m bei den neuen Garagen wehren?
: Des weiteren hat der Eigentümer vor, Garagen aus Wellblech zu bauen. Was ich als Zumutung sehe. Eine Mauer ist eine Sache, aber eine Begrenzung aus Wellblech möchte ich mir nicht immer im Garten ansehen. Habe ich da Möglichkeiten zu widersprechen?

: Vielen Dank im Voraus!
: Andrea




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]