Re: Grundbucheintrag aber keine vorliegende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Robert Ahrnt am 08 November, 2006 um 13:10:17

Antwort auf: Grundbucheintrag aber keine vorliegende Baugenehmigung von E. Bach am 01 November, 2006 um 11:31:54:

Hallo E. Bach,
ja, leider ist es durchaus möglich, dass das Gebäude nie genehmigt wurde, vielleicht nicht einmal genehmigungsfähig war. Wenn die gebaute Realität eines Tages in Katasterplänen erscheint, dann hat dies (entgegen der oft anzutreffenden Volksmeinung)
keine Auswirkung auf den möglicherweise ungesetzlichen baurechtlichen Zustand.
Wenn die Baugenehmigung weiterhin nicht auftauchen sollte, könnte die Frage bedeutend werden, ob das Gebäude zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Existenz legal "hätte errichtet werden können". Dies wäre ein gutes Argument für den Versuch einer Legalisierung.
Gruß von R. Ahrnt


: Hallo,

: Kann mir jemand zu folgendem Fall Auskunft geben:

: Ich habe ein Wochenendhaus erstanden, aber leider ist die Baugenehmigung unauffindbar.

: Folgende Randbedingungen sind schriftlich dokumentiert:
: 1.) eine Eintragung im Grundbuch (Text: Gebäude- und Freifläche, Waldfläche) sowie
: 2.) die Liegenschaftenbeschreibung der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Text: ...m² Gebäude- und Freifläche - Wochenendhaus...) und
: 3.) auf den amtlichen Auszügen der Liegenschaftskarte ist das Gebäude mit Straße und Hausnummer eingezeichnet.

: Kann mir jemand Auskunft geben, ob im geschilderten Fall Besitzstand oder ähnliches greift.
: Gibt es eigentlich eine Eintragung im Grundbuch/ Kataster (mit Straße und Hausnummer) ohne eine Baugenehmigung?

: Besten Dank für die Unterstützung!

: E. Bach





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