Abgeschickt von Sebastian am 08 November, 2006 um 21:27:38:
Antwort auf: Baugenehmigung für Dachfenster ? von Ines am 07 November, 2006 um 19:06:17:
Aber nicht vergessen:
Eine etwaige Änderung der Benutzung der durch dieses Fenster belichteten Räume - z.B. von Dachboden in Aufenthaltsraum - kann baugenehmigungsbedürftig sein und neuen planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Gruß
Sebastian